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Kein ermäßigter Umsatzsteuersatz für Lieferung von Essen, wenn Dienstleistungen im Vordergrund stehen
Stehen bei der Lieferung von Speisen durch Caterer, Menü-Bringdienste oder „Essen auf Rädern” die damit verbundenen Dienstleistungen wie Lieferung oder Stellung des Geschirrs im Vordergrund, so gilt der Regelsteuersatz von zurzeit 16 % (ab 2007: 19 %); nicht der ermäßigte Steuersatz von 7 %. Dies entschied der BFH in zwei Urteilen für Essen auf Rädern und einen Menü-Service, der Schulen belieferte: NWB IAAAC-17027 und vom 10.8.2006 - V R 38/05 NWB OAAAC-17025.