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Antrag auf Erteilung einer unverbindlichen Zolltarifauskunft für Umsatzsteuerzwecke
Falls zweifelhaft ist, ob für eine bestimmte Warenlieferung der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % gilt, so können sowohl der Lieferer als auch der Abnehmer der Ware sowie die Finanzämter eine unverbindliche Zolltarifauskunft für Umsatzsteuerzwecke einholen. Für diesen Antrag hat das BMF ein neues Formular aufgelegt.