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Grundsteuer | Erlass der Grundsteuer wegen Ertragsminderungen
Das BMF wird aufgefordert, dem Verfahren beizutreten. Der Streitfall betrifft die Frage, ob ein Grundsteuererlass gem. § 33 Abs. 1 GrStG nur bei atypischen und vorübergehenden Ertragsminderungen in Betracht kommt oder auch strukturell bedingte Ertragsminderungen von nicht nur vorübergehender Natur erfassen kann (Bezug: § 30 Abs. 1 GrStG; § 79 Abs. 1 und 2 BewG).
Praxishinweise: Nach der Rechtsprechung des BVerwG kommt ein Erlass der Grundsteuer bei strukturell bedingten Ertragsminderungen von nicht nur vorübergehender Natur nicht in Betracht. Es sei in diesen Fällen vielmehr eine neue Hauptfeststellung durchzuführen, die die geänderten Wertverhältnisse berücksichtige. Da eine neue Hauptfeststellung vom Gesetzgeber aber ausdrücklich ausgesetzt worden ist, gingen Erlassanträge wegen strukturell bedingter Ertragsminderungen stets ins L...