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Gemeinschaftsrechtswidrigkeit der Nichtberücksichtigung von Verlusten aus der Betriebsstätte in einem Mitgliedstaat
Dem EuGH wird die folgende Rechtsfrage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Ist es mit Art. 43 und Art. 56 EG vereinbar, wenn ein deutsches Unternehmen mit Einkünften aus Gewerbebetrieb Verluste aus einer Betriebsstätte in einem anderen Mitgliedstaat (hier: Luxemburg) bei der Gewinnermittlung nicht abziehen kann, weil nach dem maßgeblichen Doppelbesteuerungsabkommen entsprechende Betriebsstätteneinkünfte nicht der deutschen Besteuerung unterliegen? (Bezug: Art. 43, Art. 56 EG; Art. 5 Abs. 1, Art. 20 Abs. 2 DBA-Luxemburg; § 2a Abs. 3 EStG a. F.).
Praxishinweise: Der BFH hat Bedenken, ob die Rechtsprechung des EuGH zum Verlustausschluss bei Konzerngesellschaften auch auf einen Verlustausschluss bei Betriebsstätten übertragbar ist. Es könnte sein, dass die in einem Doppelbesteuerungsabkommen geregelt...