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Keine Teilwertabschreibung auf 2001 erworbene im Anlagevermögen gehaltene Infineon-Aktien in 2001
Bei Aktien im Anlagevermögen, deren Kurswert gesunken ist, setzt gem. nrkr. NWB EAAAB-92494 (BFH-Az.: I R 58/06, EFG 2006 S. 1414) eine Teilwertabschreibung voraus, dass hinreichende Indizien für eine andauernde Wertminderung vorgetragen und ggf. bewiesen werden. Bei Kursbewegungen im Rahmen der Entwicklung des zugehörigen Aktienindex ist im Zweifel von einer Wertschwankung auszugehen (Bezug: § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG).