Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gleichbehandlung aller Gläubiger im Insolvenzverfahren
Die Pfändung eines Kontoguthabens ist auch dann gläubigerbenachteiligend i. S. von § 129 InsO, wenn das gepfändete Kontoguthaben im Wesentlichen aus einer Straftat i. S. von § 261 Abs. 1 StGB stammt. Die Zwangsvollstreckung ist auch dann inkongruent i. S. von § 131 InsO, wenn sie durch den Steuerfiskus erfolgt. Das Land, das Forderungen auf Umsatzsteuer beigetrieben hat, ist Rückgewährschuldner i. S. von § 143 InsO auch hinsichtlich des Umsatzsteueranteils, der dem Bund zusteht (, ZInsO 2006 S. 717).