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Vertragsrecht | Unzulängliche Leistungen durch Unternehmensberater
Das hervorgehoben, dass ein Unternehmensberater, dessen Beratungsleistungen auf Förderrichtlinien des Bundes Bezug nehmen, sich auch an diesen ausrichten müsse und einen schriftlichen Beratungsbericht zu erstellen habe, aus dem sich u. a. eine Analyse der Situation des beratenen Unternehmens, der im Einzelnen ermittelten Schwachstellen sowie eine detaillierte Anleitung zur Umsetzung in die betriebliche Praxis ergebe. Eine bloß mündliche Erläuterung desselben und eine im Übrigen erfolgte bloße Aneinanderreihung von Selbstverständlichkeiten und bloßer Leerformeln kann dann die Beratungsleistungen insgesamt so unbrauchbar machen, dass sie als Nichtleistung mit der Folge zu qualifizieren sind, dass eine Vergütung hierfür nicht ge...