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Einkommensteuer | Keine Abgeltung der Kfz-Nutzung für andere Einkünfte durch 1-v.H.-Regelung
Wie der NWB ZAAAC-17017 entschieden hat, ist die Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs zur Erzielung von Überschusseinkünften durch die Bewertung der privaten Nutzung nach der 1-v.H.-Regelung nicht mit abgegolten. Sie ist vielmehr mit den auf sie entfallenden tatsächlichen Selbstkosten als Entnahme zu erfassen. – Anmerkung: Die Grundaussage des Urteils, dass die Nutzung eines betrieblichen Pkw zur Erzielung von Einkünften aus einer privaten Einkunftsart nicht zu einer privaten Nutzung führt und damit nicht von der 1-v.H.-Regelung mit erfasst wird, erscheint zwingend. Gleichwohl untermauert der X. Senat des BFH diese Lösung noch mit Betrachtungen zur Aufwandsverteilung bei Nutzung eines betrieblichen Pkw in verschiedenen Betrieben ein und desselben Steuerpfli...