Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StuB Nr. 19 vom Seite 730

Bewirtungskosten und Vorsteuerabzug

Der Vorsteuerabzug aus Bewirtungskosten ist unter den allgemeinen Voraussetzungen (insbesondere Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnung) in voller Höhe zulässig. Eine Abzugseinschränkung auf die Höhe der ertragsteuerlich abziehbaren Bewirtungskosten, die seit dem galt, hat der BStBl II S. 509 = Kurzinfo StuB 2005 S. 374) als mit dem EU-Recht unvereinbar angesehen.

Die Finanzverwaltung ist dieser Auffassung rückwirkend ab gefolgt; eine klarstellende Gesetzesänderung soll durch das JStG 2007 verabschiedet werden ( BStBl I S. 816 = StuB 2005 S. 598). Danach soll die Vorsteuer auf Bewirtungskosten abziehbar sein, soweit die Bewirtungsaufwendungen i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG angemessen und nachgewiesen sind.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Unternehmensteuern und Bilanzen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen