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Vorsteuerabzug aus Umzugskosten
Der Gesetzgeber hat durch § 15 Abs. 1a Nr. 3 UStG mit Wirkung ab dem das Recht auf Vorsteuerabzug ausgeschlossen, soweit Vorsteuerbeträge auf Wohnungsumzugskosten entfallen. Dies gilt selbst dann, wenn dem Unternehmer eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt. Der Ausschluss des Vorsteuerabzugs für die Wohnungsumzugskosten wurde vom Gesetzgeber damit begründet, dass sich bei diesen Aufwendungen unternehmerische/betriebliche und private Interessen überschneiden (BT-Drucks. 14/443, 38/39). Diese Vorschrift hält das (Rev. eingelegt, BFH-Az.: V R 29/06, DStR 2006 S. 1367) nicht mit Art. 17 der 6. EG-Richtlinie vereinbar (so auch Grünwald, DStR 2006 S. 1356) Die Situation bei Umzugskosten sei mit der bei Bewirtungskosten vergleichbar.
Die Finanzverwaltung hat sich dieser Rechtsprechung angeschlossen und im Verwaltungswege bestimmt, dass der Vorsteuerabzug aus Umzugskosten für einen Wohnungswechsel unter den allgemeinen Voraussetzungen des § 15 UStG in allen seit dem offenen Fällen zulässig ist ( BStBl I S. 450 = StuB 2006 S. 687).
Durch das Jahressteuergesetz 2007 (BR-Drucks. 622/06 vom ; vgl. Merker, StuB 2006 S. 711) soll eine gesetzliche Anpassung verabsch...