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BVerwG Urteil v. - 5 C 25.00

Gesetze: BAföG F. 1995 § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; BAföG F. 1995 § 5 Abs. 4 Satz 2

Leitsatz

Die organisationsrechtliche Zugehörigkeit zu einer ausländischen Hochschule, die neben dem tatsächlichen Betreiben der Ausbildung erforderlich ist, um den "Besuch" einer Ausbildungsstätte annehmen zu können, kann bei Austauschstudenten auch durch Einschreibung an der Heimathochschule und deren vertragliche Anerkennung durch die Gasthochschule begründet werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
SAAAC-12816

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BVerwG, Urteil v. 05.12.2000 - 5 C 25.00

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