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Rechtsprechung zum Arbeitsrecht im 1. Halbjahr 2006
Unter den im Berichtszeitraum veröffentlichten Entscheidungen ragt die Entscheidung des 4. Senats vom - 4 AZR 536/04 hervor, mit der er der vielfältigen Kritik an seiner Rechtsprechung Rechnung trägt und für die Zukunft arbeitsvertragliche Verweisungsklauseln auf Tarifverträge nicht mehr so auslegt, als wolle der Arbeitgeber nur eine Gleichbehandlung mit den tarifgebundenen Arbeitnehmern erreichen. Eine Konsequenz wird sein, dass es jetzt für die Auslegung nicht mehr darauf ankommt, ob der Arbeitgeber bei Abschluss des Arbeitsvertrags tarifgebunden war. Die weiteren Folgerungen muss die Rechtsprechung erst herausarbeiten. Bei der Vereinbarung von Vertragsstrafen muss künftig mehr Sorgfalt aufgewandt werden, da das BAG die Zulässigkeitsvoraussetzungen verschärft hat (I. 2). Im Befristungsrecht hat sich ein Rechtsprechungswandel vollzogen; die befristete Änderung von Arbeitsbedingungen, wie z. B. die Verlängerung der Arbeitszeit, wird jetzt am Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemessen. Das bedeutet, dass geprüft wird, ob diese Vertragsgestaltung den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt (III. 1). Eine andere Vertragsgestaltung wurde vom BAG gebilligt; es kann eine Mindes...