Aufrechnung von Steuererstattungsansprüchen im Restschuldbefreiungsverfahren
Leitsatz
Die Abtretung der Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis an einen vom Insolvenzgericht bestimmten Treuhänder erfasst
nicht den Anspruch auf Erstattung von Lohn- und Einkommensteuerzahlungen.
Das Finanzamt kann in der Restschuldbefreiungsphase gegen Steuererstattungsansprüche des ehemaligen Insolvenzschuldners mit
vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründeten Steueransprüchen aufrechnen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2007 S. 86 Nr. 2 EAAAC-05522
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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 15.06.2006 - 2 K 5/05
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