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Umsatzsteuer | Bindung an den gewählten Aufteilungsmaßstab für den Vorsteuerabzug
Ist die Umsatzsteuerfestsetzung für das Jahr der Anschaffung oder Herstellung eines gemischt genutzten Gegenstandes formell bestandskräftig und hat der Unternehmer oder – bei Fehlen oder Abweichung von der Umsatzsteuererklärung – das FA ein i. S. des § 15 Abs. 4 UStG sachgerechtes Aufteilungsverfahren angewandt, ist dieser Maßstab (auch für die nachfolgenden Kalenderjahre des Berichtigungszeitraums) bindend (Bezug: § 15 Abs. 4 UStG 1993/1999; § 164, § 168 AO 1977).
Praxishinweise: Wird ein Wirtschaftsgut bei seiner Verwendung teils für steuerpflichtige und teils für steuerfreie Umsätze genutzt, so ist bereits im Zeitpunkt des Leistungsbezugs über den Vorsteuerabzug zu entscheiden. Dabei ist die Entscheidung durch eine sachgerechte Schätzung zu treffen. Der gewählte Aufteilungsmaßstab (z. B. Verhältnis von Flächen oder V...