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Trotz Kurseinbruch im Jahr 2001 keine Teilwertabschreibung auf Infineon-Aktien
Infineon-Aktien, die im Frühjahr 2001 erworben und als langfristige Kapitalanlage im Anlagevermögen gehalten wurden, können trotz der Tatsache, dass sich der Börsenwert zum Bilanzstichtag nahezu halbiert hatte, nicht auf den niedrigeren Kurswert abgeschrieben werden. Dies hat das entschieden.
Begründung: Dass die Verminderung des Teilwerts zum Bilanzstichtag auf einer voraussichtlich dauernden Wertminderung beruhte, konnte nach Ansicht der Richter nicht festgestellt werden.