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NWB Nr. 36 vom Seite 3047 Fach 26 Seite 4549

Möglichkeiten und Gefahren von Formulararbeitsverträgen

Aktuelles zum Inhalt von Arbeitsverträgen und arbeitsrechtlichen Vertragsklauseln

Dr. Martin Jungraithmayr

Durch das Gesetz zur Reform des Schuldrechts vor mehr als vier Jahren ist die Kontrolle der Zulässigkeit von Vereinbarungen in Formulararbeitsverträgen wieder verstärkt Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen geworden. Zwar ist die Inhaltskontrolle von Arbeitsverträgen grundsätzlich nicht neu. Doch hat das Bundesarbeitsgericht aufgrund des strukturellen Ungleichgewichts von Arbeitnehmer und Arbeitgeber über § 242 BGB die Inhalte von Arbeitsverträgen überprüft und an den Wertungen höherrangigen Rechts gemessen. Neu daran ist, dass die Regeln über die Kontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (§§ 305 ff. BGB) auch im Arbeitsrecht unmittelbare Anwendung finden, während Einzelarbeitsverträge bislang hiervon ausgenommen waren. Die Erstreckung der AGB-Kontrolle auf das Gebiet des Arbeitsrechts und damit der Maßstäbe des Verbraucherschutzes auch im Arbeitsrecht hat zu einer erheblichen Verunsicherung in der arbeitsrechtlichen Praxis geführt.

I. Der Arbeitsvertrag als Verbrauchervertrag

Die Inhaltskontrolle wird nach § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB für AGB durchgeführt. AGB werden gesetzlich definiert als alle für eine Vielzahl ...

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