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Die neue Rechtsprechung des BGH zu den „Schrottimmobilienfällen”
Die Rechte des Verbrauchers bei kreditfinanziertem Immobilienerwerb
Die seit vielen Jahren bestehende Rechtsunsicherheit bei der Behandlung von kreditfinanzierten Immobilienerwerben und Immobilienfondsbeteiligungen ist durch einige neuere Entscheidungen des BGH zumindest teilweise beseitigt worden. Bis dahin waren die Wirksamkeit der häufig im sog. Strukturvertrieb durchgeführten Erwerbsvorgänge und deren Finanzierung durch Kredite äußerst kontrovers durch den für das Gesellschaftsrecht zuständigen II. Zivilsenat einerseits und durch den für das Bankrecht zuständigen XI. Zivilsenat andererseits beurteilt worden (vgl. hierzu im Einzelnen Frings, ). Der langjährige Konflikt hat nun endlich eine Lösung dadurch gefunden, dass die spezifisch gesellschaftsrechtlichen Fragen, die mit dem Erwerb eines Immobilienfondsanteils verbunden sind, in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des II. Zivilsenats als geklärt angesehen werden, während für die verbraucherkreditrechtlichen Probleme der insoweit zuständige XI. Zivilsenat mit vier Urteilen vom und einem weiteren Urteil („leading case”) vom Lösungen entwickelt hat. Diese Urteile weiche...