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Rentenversicherungspflicht des Geschäftsführers einer GmbH & Co. KG
Im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes 2006 wurden § 2 Satz 1 Nr. 9 und Satz 4 Nr. 3 SGB VI geändert. Durch diese Modifikationen wurde klargestellt, dass bei Prüfung der Rentenversicherungspflicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers auf die Verhältnisse bei der Gesellschaft und nicht auf das Innenverhältnis zwischen Geschäftsführer und Gesellschaft abzustellen ist. Damit ist die bis zum umstrittenen praktizierte Normauslegung nunmehr gesetzlich festgelegt (vgl. Marburger, NWB F. 27 S. 6259, 6263).
Da Fragen in Zusammenhang mit einer GmbH & Co. KG geäußert wurden, hat sich der DStV an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit der Bitte um Einschätzung des folgenden Sachverhalts gewandt:
A ist Kommanditist einer GmbH & Co. KG, Alleingesellschafter der Komplementär-GmbH und als Geschäftsführer bei dieser angestellt. Die Geschäftsführung der KG hat die GmbH übernommen und erhält für ihre Leistung ein angemessenes Entgelt. Die KG hat zahlreiche Arbeitnehmer und diverse Auftraggeber. Die GmbH erbringt neben der Geschäftsführung keine weiteren Leistungen und hat keine weiteren Auftraggeber bzw. Angestellte.
Nach einer Pressemitteilung des DStV hat die zuständige Referentin ...