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NWB Nr. 36 vom Seite 2993

Grundzüge des geplanten Rechtsdienstleistungsgesetzes

Das Bundeskabinett hat am den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts beschlossen. Mit dieser grundlegenden Reform soll das geltende Rechtsberatungsgesetz aus dem Jahr 1935 vollständig aufgehoben und durch das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) abgelöst werden. Das Gesetz soll Mitte 2007 in Kraft treten, es bedarf nicht der Zustimmung durch den Bundesrat. Einerseits soll der Kernbereich der rechtlichen Beratung und Vertretung allein Rechtsanwälten vorbehalten bleiben. Andererseits werden Rechtsdienstleistungen künftig für unternehmerisch tätige Personen zulässig, sofern sie nur eine untergeordnete Rolle spielen und als „Nebenleistungen zum Berufsbild” erbracht werden. Darüber hinaus soll die unentgeltliche Rechtsberatung möglich sein. S. 2994

Eckpunkte des Gesetzentwurfs im Einzelnen:

1. Das RDG gilt nur für den außergerichtlichen Bereich und reglementiert nur noch Fälle echter Rechtsanwendung. Das Gesetz definiert Rechtsdienstleistung als „jede Art von Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine besondere rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert”. In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind nur noch...

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