EnergieStV Anlage 2 (zu § 110 Satz 1 Nr. 7)
Anlage 2 (zu § 110 Satz 1 Nr. 7) [1]
Verfahren zur Bestimmung des Rotfarbstoffgehalts in leichtem Heizöl oder in Gemischen von leichtem Heizöl mit nicht gekennzeichnetem Gasöl mittels Hochdruckflüssigkeitschromatographie (HPLC-Verfahren)
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1 | Zweck und
Anwendungsbereich Das HPLC-Verfahren dient der quantitativen Bestimmung der in § 2 Abs. 1 genannten Rotfarbstoffe in leichtem Heizöl und in Gemischen von leichtem Heizöl mit nicht gekennzeichneten Gasölen der Unterpositionen 2710 19 43 bis 2710 19 48 und der Unterpositionen 2710 20 11 bis 2710 20 19 der Kombinierten Nomenklatur. | |||||
2 | Begriffsbestimmung Als Farbstoffgehalt der in Abschnitt 1 genannten Energieerzeugnisse gilt der nach dem nachstehend beschriebenen Verfahren ermittelte Gehalt an Farbstoffen. | |||||
3 | Kurzbeschreibung des
Verfahrens Die zu untersuchende Probe wird auf eine mit Kieselgel gefüllte Säule für die Hochdruckflüssigkeitschromatographie gegeben. Durch Elution mit einem Lösemittel werden die Farbstoffe von den anderen Bestandteilen der Probe getrennt und treten am Ende der Säule aus. Die Farbintensität dieser Lösung wird mit einem Spektralphotometer bei 535 nm gemessen. Die Auswertung erfolgt mit Hilfe eines Integrators. | |||||
4 | Geräte | |||||
4.1 | Hochdruckflüssigkeitschromatographie-System, bestehend
aus: | |||||
4.1.1 | Hochdruckpumpe, | |||||
4.1.2 | Injektionssystem mit
Probenschleife 20 µl bis 50 µl, | |||||
4.1.3 | Vorsäule: Länge mindestens 30 mm, Innendurchmesser 4,0 mm oder
4,6 mm, gefüllt mit gebrochenem Kieselgel von 5 µm Korngröße, | |||||
4.1.4 | Trennsäule aus Stahl: Länge mindestens 100 mm, Innendurchmesser
mindestens 4,0 mm, gefüllt mit sphärischem Kieselgel von 5 µm
Korngröße, | |||||
4.1.5 | UV/VIS-Detektor für
Messungen bei 535 nm, | |||||
4.1.6 | Integrator mit Schreiber und
Einrichtung zur rechnergestützten Auswertung von
Chromatogrammen, | |||||
4.2 | 250-ml- und
1 000-ml-Messkolben der Güteklasse A, mit Konformitätszeichen, | |||||
4.3 | 10-ml-Vollpipette der Güteklasse AS, mit
Konformitätszeichen. | |||||
5 | Chemikalien | |||||
5.1 | Toluol, zur Analyse, | |||||
5.2 | n-Heptan, zur Analyse, | |||||
5.3 | Dichlormethan, zur
Analyse, | |||||
5.4 | N-Ethyl-1-(4-phenylazophenylazo)naphthyl-2-amin
(Standard-Farbstoff)
[2] | |||||
5.5 | Lösemittel zur
Säulenregenerierung nach jeweiliger Vorschrift. | |||||
6 | Vorbereitung | |||||
6.1 | Vorbereitung der Probe Wasserhaltige Proben sind unter Verwendung von wasserfreiem Natriumsulfat zu entwässern. Verschmutzte Proben werden vor der Farbstoffgehaltsbestimmung filtriert. | |||||
6.2 | Herstellung der
Standard-Farbstofflösung 0,125 g Standard-Farbstoff (vgl. Unterabschnitt 5.4) werden auf 0,0001 g genau in den 250-ml-Messkolben eingewogen und nach dem Temperieren auf 20 Grad Celsius mit Toluol bis zur Ringmarke aufgefüllt. Von dieser Lösung werden mit der Vollpipette 10 ml in den 1 000-ml-Messkolben gegeben und mit Toluol bis zur Ringmarke aufgefüllt. Die Massenkonzentration an Farbstoff in dieser Lösung beträgt 5 mg/l. | |||||
6.3 | Herstellung des
Elutionsmittels Als Elutionsmittel wird ein Gemisch aus vier Volumenteilen n-Heptan (vgl. Unterabschnitt 5.2) und einem Volumenteil Dichlormethan (vgl. Unterabschnitt 5.3) verwendet. | |||||
6.4 | Vorbereitung der Säule Zur Konditionierung lässt man durch die Säule bei einer Flussrate von 2 ml/min Elutionsmittel (vgl. Unterabschnitt 6.3) strömen. Die Konditionierung ist beendet, wenn bei drei aufeinander folgenden Messungen der Standard-Farbstofflösung (vgl. Unterabschnitt 6.2) die Retentionszeiten des Farbstoffs um nicht mehr als 5 Prozent vom Mittelwert abweichen. | |||||
6.5 | Ermittlung des
Flächenfaktors aus den Peakflächen der Chromatogramme des
Standard-Farbstoffs Der für die Berechnung des Farbstoffgehalts in den Proben erforderliche Faktor wird ermittelt, indem mit der Standard-Farbstofflösung (vgl. Unterabschnitt 6.2) drei Messungen unter den gleichen Bedingungen wie bei der späteren Messung der Proben durchgeführt werden. Aus den dabei erhaltenen Peakflächen für den Standard-Farbstoff bildet man den Mittelwert und berechnet den Faktor nach folgender Formel: | |||||
fS =
| ||||||
Darin bedeuten: | ||||||
fS | = | Flächenfaktor | ||||
cS | = | Massenkonzentration der
Standard-Farbstofflösung (5 mg/l) | ||||
AS | = | Mittelwert der Peakfläche des
Standard-Farbstoffs aus drei Messungen | ||||
7 | Durchführung der
Messung Die Probenschleife des Einlassventils der vorbereiteten Säule (vgl. Unterabschnitt 6.4) wird mit der Probe gefüllt. Durch Umschalten des Ventils wird die Probe auf die Säule gegeben. Gleichzeitig wird der Integrator gestartet. Die Flächenauswertung des Integrators ist so zu wählen, dass alle möglichen Farbstoffpeaks ausgewertet werden. Bei den zurzeit gesetzlich zugelassenen Farbstoffen können dies bis zu sieben Peaks sein. Dabei ist zu beachten, dass sowohl bei der Standard-Farbstofflösung als auch bei der zu untersuchenden Probe je nach Trennvermögen der Säule zuerst zwischen zwei bis fünf (beim Öl) Peaks auftreten, die auf den Toluol- oder Ölgehalt der Standard-Farbstofflösung oder der zu untersuchenden Probe zurückzuführen sind und nicht in die Auswertung durch den Integrator mit einbezogen werden dürfen. Nach Erscheinen des letzten Farbstoffpeaks, der vom Standard-Farbstoff hervorgerufen wird, ist die Messung beendet. | |||||
8 | Auswertung Zur Auswertung wird die Flächensumme aller Farbstoffpeaks gebildet. Daraus berechnet man den Farbstoffgehalt in mg/l nach der folgenden Formel: | |||||
mg / l
Farbstoff = Ap · fS | ||||||
Darin bedeuten: | ||||||
Ap | = | Flächensumme der
Farbstoffpeaks | ||||
fS | = | Flächenfaktor nach
Unterabschnitt 6.5 | ||||
9 | Angabe des
Ergebnisses Der Farbstoffgehalt wird in mg/l auf 0,1 mg/l gerundet angegeben. Beim Runden auf die letzte anzugebende Stelle ist die DIN 1333 (Ausgabe Februar 1992) zu berücksichtigen. | |||||
10 | Präzision des
Verfahrens (nach DIN 51848 Teil l, Ausgabe Dezember 1981) | |||||
Wiederholbarkeit mg/l | Vergleichbarkeit mg/l | |||||
0,1 | 0,2 |
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
FAAAB-92660