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BVerfG 24.03.2006 2 BvR 719/06, NWB 32/2006 S. 261

Prozessrecht | Verhängung eines Missbrauchsgebühr gegen Rechtsanwalt

Das BVerfG hat erneut einem Verfahrensbevollmächtigten gemäß § 34 Abs. 2 BVerfGG eine Missbrauchsgebühr (500 €) auferlegt. Mit dem vorliegenden Verfahren hatte der Anwalt den Sachverhalt und die gleichen Argumente zum dritten Mal mittels einer Verfassungsbeschwerde vorgelegt, nachdem bereits zwei Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen worden waren. Das Gericht betont, es müsse nicht hinnehmen, dass es an der Erfüllung seiner Aufgaben durch für jedermann – vor allem für Rechtsanwälte – erkennbare aussichtslose Verfassungsbeschwerden behindert werde und dadurch anderen Bürgern den ihnen zukommenden Grundrechtsschutz nur verzögert gewähren könne ().

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