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Insolvenzrecht | Anfechtbarkeit von Zahlungen an GmbH-Firmenbestatter
Zahlungen, die der Geschäftsführer der (späteren) Gemeinschuldnerin aus deren Vermögen an einen sog. Firmenbestatter erbringt, sind gemäß §§ 129 ff. InsO anfechtbar (, ZInsO 2006 S. 722). Dies gelte auch dann, wenn der Firmenbestatter die Zahlungen an einen im Ausland ansässigen Investor, an den die Geschäftsanteile abgetreten worden sind, weitergeleitet hat.