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Kindergeld für in Ausbildung befindliche volljährige Kinder
Überblick über die Entscheidungen der Finanzgerichte nach dem
Für ein volljähriges Kind, welches sich in Ausbildung befindet, kann das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag gem. § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG nur gewährt werden, wenn die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kinds den Grenzbetrag von derzeit 7 680 € nicht überschreiten. Mit Beschluss v. - 2 BvR 167/02 NWB CAAAB-84736 hat das BVerfG entschieden, dass die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge eines in Ausbildung befindlichen volljährigen Kinds die Einkünfte und Bezüge des Kinds mindern. Diese Entscheidung des BVerfG hat eine enorme Klagewelle ausgelöst, die noch mehr Eltern in den Genuss des Kindergelds und der Freibeträge für Kinder bringen könnte.
1. Berücksichtigung privater Krankenversicherungsbeiträge für Beamtenanwärter, Referendare und Studenten
Das FG Niedersachsen hat mit Urteil v. - 2 K 477/04 NWB AAAAB-74431 (Az. des BFH: III R 72/05) entschieden, dass die Beiträge für eine freiwillige private Krankenversicherung die Summe der zu berücksichtigenden Einkünfte und Bezüge i. S. von § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG mindern. Es sei nicht ersichtlich, weshalb Krankenversicherungsbeiträge von Beamten nicht ebenso abgezogen werden können, wie Krankenversicherungsbeiträge von Personen, die der gesetzlichen Sozialversicherung angehören. Dem hat sich auch das FG Münster...