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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 2 K 477/04 EFG 2006 S. 273 Nr. 4

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 2

Minderung der für die Berechnung des Kindergeldes maßgeblichen Einkünfte durch Beiträge für freiwillige Krankenversicherung

Leitsatz

1. Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung mindern die Summe der zu berücksichtigenden Einkünfte und Bezüge i. S. von § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG.

2. Es ist nicht ersichtlich, weshalb Krankenversicherungsbeiträge von Beamten nicht ebenso abgezogen werden können wie Krankenversicherungsbeiträge von Personen, die der gesetzlichen Sozialversicherung angehören.

Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 273 Nr. 4
GStB 2006 S. 4 Nr. 1
KÖSDI 2006 S. 15044 Nr. 4
AAAAB-74431

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 09.11.2005 - 2 K 477/04

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