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BBV 8/2006 S. 231

Eckpunktepapier zur Unternehmensteuerreform 2008

Am stellte die Bundesregierung die Eckpunkte der Unternehmensteuerreform 2008 vor. Die maßgeblichen Regelungen sollen zum in Kraft treten, die Änderungen bei der Erbschaftsteuer hingegen schon zum . Auf folgende Maßnahmen hat man sich verständigt:

  1. Die Körperschaftsteuer soll durch eine föderale und die Gewerbesteuer durch eine kommunale Unternehmensteuer ersetzt werden. Dabei soll die föderale Unternehmensteuer dem Bund und den Ländern, die kommunale Unternehmensteuer hingegen den Kommunen zustehen. Beide Steuern sollen eine einheitliche Bemessungsgrundlage bekommen.

  2. Die Gesamtsteuerlast von Kapitalgesellschaften soll von derzeit durchschnittlich knapp 39 % zum auf unter 30 % sinken. Der neue Steuersatz soll auch für Personengesellschaften gelten. Zwei Modelle werden derzeit noch geprüft:...

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