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Bilanzierung | Teilwertabschreibung auf abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
Die für den Ansatz des niedrigeren Teilwerts gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG 1997 i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 erforderliche, voraussichtlich dauernde Wertminderung liegt nach dem NWB OAAAB-90233 bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens vor, wenn der Teilwert des Wirtschaftsguts zum Bilanzstichtag mindestens für die halbe Restnutzungsdauer unter dem planmäßigen Restbuchwert liegt (Bestätigung des , BStBl 2000 I S. 372). – Anmerkung: Im Streitfall ging es um eine Teilwertabschreibung auf ein Gebäude. Für Gebäude und andere langlebige Wirtschaftsgüter war im Fachschrifttum z. T. ein Prognosezeitraum von maximal fünf Jahren für richtig gehalten worden. Dem ist der BFH ausdrücklich nicht gefolgt. Offen blieb, ob eine andere Beurteilung geboten ist, wenn der Steuerpflicht...