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StuB Nr. 13 vom Seite 521

Leistungen eines medizinischen Versorgungszentrums, einer Praxisklinik und einer Managementgesellschaft

Unter Bezugnahme auf die Ergebnisse der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Leistungen eines medizinischen Versorgungszentrums (§ 95 SGB V), einer Praxisklinik und einer Managementgesellschaft (§ 140b Abs. 1 Nr. 4 SGB V) sowie der Personal- und Sachmittelgestellung von Krankenhäusern an Chefärzte für das Betreiben einer Praxis im Krankenhaus Folgendes:

I. Medizinisches Versorgungszentrum

Medizinische Versorgungszentren i. S. des § 95 SGB V erbringen rechtsformunabhängig steuerfreie ärztliche Leistungen i. S. des § 4 Nr. 14 UStG; die an einem medizinischen Versorgungszentrum selbständig tätigen Ärzte erbringen ebenfalls steuerfreie Leistungen i. S. des § 4 Nr. 14 UStG, auch wenn der Behandlungsvertrag zwischen dem Arzt und dem medizinischen Versorgungszentrum abgeschlossen wurde.

II. Praxisklinik

Heilbehandlungen einer Praxisklinik, der im Rahmen eines Modellvorhabens nach §§ 63 ff. SGB V bzw. aufgrund eines Vertrags zur Integrierten Versorgung gem. §§ 140a ff. SGB V die ambulante Versorgung der Mitglieder der Krankenkasse mit kurzzeitiger operativer Nachsorge im überwachten Bett übertragen wurde, sind unter den weiteren Voraussetzungen des § 4 Nr. 16 Buchstabe c UStG steuerfrei, sofern die Praxisklinik die Behandlung der Patienten mit angestellten Ärzten oder unter Einbindung selbständiger Ärzte

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