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StuB Nr. 13 vom Seite 521

Erhöhung des allgemeinen Umsatzsteuersatzes mit Wirkung vom 1.1.2007

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am dem Haushaltsbegleitgesetz 2006 zugestimmt. Das Gesetz beinhaltet u. a. die Erhöhung des allgemeinen Steuersatzes bei der Umsatzsteuer von 16 % auf 19 % sowie die Erhöhung der Durchschnittsätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Diese umsatzsteuerrechtlichen Regelungen treten zum in Kraft.S. 523

Bei Anfragen zur Änderung des allgemeinen Steuersatzes kann bis auf weiteres von einer entsprechenden Anwendung der Regelungen des BMF-Schreibens zur Erhöhung des allgemeinen USt-Satzes mit Wirkung vom (BStBl I S. 177) ausgegangen werden (vgl. auch Abschn. 177 bis 182 UStR). Speziell zu Teilleistungen in der Bauwirtschaft wird neben Abschn. 178 UStR und dem mit (BStBl I S. 628) herausgegebenen Merkblatt zur Umsatzbesteuerung in der Bauwirtschaft auf das das Regelungen enthält, welche Art von Bauleistungen als wirtschaftlich abgrenzbare Teilleistungen erbracht werden können, verwiesen.

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