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Die Steuerlast bei außerordentlichen Einkünften effektiv reduzieren
Gestaltungsmöglichkeiten für (ehemalige) Arbeitnehmer und Selbständige
Beinahe täglich wird von dem inländischen Personalabbau großer Unternehmungen und der Verlagerung von Arbeitsplätzen in kostengünstigere Staaten zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe in den Medien berichtet. Den betroffenen Arbeitnehmern wird oftmals eine Abfindung angeboten. Der Verlust des Arbeitsplatzes ist für den Arbeitnehmer bitter, aber auch die anfallende Steuerlast auf die Abfindung, die es zu reduzieren gilt. Die gleiche Fragestellung der Steuerreduzierung stellt sich aber auch bei den anderen außerordentlichen Einkünften nach § 34 Abs. 2 EStG. Hierzu zählen beispielsweise die Gewinne aus der Ausübung einer „stock option” durch Mitarbeiter oder aus dem Verkauf eines Betriebs, wenn die Tarifbegünstigung nach § 34 Abs. 3 EStG nicht greift. Der folgende Beitrag stellt daher Gestaltungsüberlegungen zur Reduzierung der Steuerlast im Zusammenhang mit diesen außerordentlichen Einkünften dar.
I. Rechtslage
Das Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm hob im Rahmen des steuerlichen Subventionsabbaus die Freibetragsregelung für Abfindungen wegen einer vom Arbeitgeber veranlassten oder gerichtlich ausgesprochenen Auflösung des Dienstverhältnisses auf. Aufg...