Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gesetz zur Sicherung von Forderungen geplant
Vorläufige Zahlungsanordnung als Reaktion auf schlechte Zahlungsmoral
Der Bundestag hat sich am in erster Lesung mit dem Entwurf des „Forderungssicherungsgesetzes” (FoSiG) beschäftigt (BT-Drucks. 16/511). Durch die Novelle soll die Stellung vor allem kleiner und mittelständischer Betriebe mithilfe eines Bündels von Maßnahmen gestärkt werden. Nachdem sich die wirtschaftliche Lage von Werkunternehmern in den letzten Jahren immer weiter verschlechtert hat, soll es ihnen in Zukunft möglich sein, berechtigte Forderungen schneller einzutreiben, ohne auf das Ende eines langwierigen Prozesses warten zu müssen. Sollte das Gesetz in dieser oder ähnlichen Form in Kraft treten, wird auch das Forderungsmanagement Ihrer Mandanten davon profitieren.
I. Die „vorläufige Zahlungsanordnung”
Kernstück der Änderungen ist die vorläufige Zahlungsanordnung. Sie soll es den Gerichten ermöglichen, frühzeitig einen vollstreckungsfähigen Titel zu erlassen.
Hintergrund ist die Tatsache, dass gerade im Baubereich langwierige Prozesse an der Tagesordnung sind: Verschiedene Beweisthemen müssen häufig durch umfangreiche und zeitaufwendige Sachverständigengutachten geklärt werden. Der Kläger wartet in dieser Zeit auf die Erfüllung seiner Forderungen, auch wenn er auf die Geldbeträge dr...