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Einkommen-/Lohnsteuer | Vorwegabzug für Vorsorgeaufwendungen
Auch die im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses vom Arbeitgeber an den Rentenversicherungsträger gezahlten Beiträge stellen gem. nrkr. (BFH-Az.: X R 9/06, EFG 2006 S. 560) Zukunftssicherungsleistungen i. S. von § 3 Nr. 62 EStG dar. Sie berechtigen aber auch bei Steuerpflicht dieser Einkünfte wegen anderer positiver Einkünfte nur dann zu einer Kürzung des Vorwegabzugs nach § 10 Abs. 3 Nr. 2a EStG (Fassung bis VZ 2004), wenn der Arbeitnehmer durch zusätzliche eigene Beitragsleistung einen eigenen Anspruch erwirbt.▶NWB EAAAB-82398