Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Erbschaft-/Schenkungsteuer | Verteilungsmaßstab für den Freibetrag beim Erwerb von begünstigtem Vermögen
Soweit bei einer Verteilung des in § 13a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ErbStG vorgesehenen Freibetrags „zu gleichen Teilen” die den Erwerbern zustehenden Anteile am Freibetrag jeweils nicht höher sind als die Steuerwerte der auf sie übergegangenen Anteile an dem nach § 13a Abs. 4 ErbStG begünstigten Vermögen, ist dieser Verteilungsmaßstab auch dann allein maßgebend, wenn sich der Freibetragsanteil im Ergebnis nicht auf die Besteuerung einzelner Erwerber auswirkt (Bezug: § 13a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ErbStG).▶NWB BAAAB-83251
▶Praxishinweise: Der Freibetrag für begünstigtes Vermögen kann vom Erblasser durch eine schriftliche Verfügung auf die Erben aufgeteilt werden. Fehlt es an einer solchen schriftlichen Verfügung, so erfolgt eine Aufteilung nach Erb- bzw. Kopfteilen. Eine Korrektur dieses gesetzlichen Aufteilungsmaßstabs ist auch dann nicht möglich, wenn bei den Erwerbe...