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BBK Nr. 12 vom Seite 633 Fach 12 Seite 6886

Bilanzierung der aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungsposten

Dr. Harald Schmidt

Rechnungsabgrenzungsposten sind bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich zu bilanzieren. Hierbei werden aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten unterschieden. Zweck der Abgrenzung ist es, Einnahmen und Ausgaben als Aufwendungen und Erträge den Perioden zuzurechnen, zu denen sie wirtschaftlich gehören. Die Rechnungsabgrenzungsposten dienen daher der periodengerechten Erfolgsabgrenzung. Der folgende Beitrag stellt die Besonderheiten der aktiven und passiven RAP vor und geht dabei auch auf die jüngste BFH-Rechtsprechung ein.

I. Transitorische und antizipative Posten

1. Transitorische Posten

Bestimmte Ausgaben und Einnahmen des abgelaufenen Geschäftsjahrs gehören als Geschäftserfolg in eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag. Sie müssen daher als Geschäftserfolg in die spätere Periode hinübergehen. Von dem lateinischen Wort „transire” (hinübergehen) abgeleitet heißen diese Posten „transitorische Posten”.

Beispiel 1

Unternehmer M hat von V ein Ladenlokal für monatlich 2.000 € ab gemietet. Die Miete ist vierteljährlich im Voraus zu zahlen. M überweist an V am  6.000 € für November 01 bis Januar 02. A...

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