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OFD Koblenz 24.04.2006 S 7300 A - St 44 5, BBK 12/2006 S. 4604

Vorsteuerabzug für Kfz, die zu weniger als 10 % betrieblich genutzt werden (§ 15 Abs. 1 Satz 2 UStG)

Für Gegenstände wie Kfz, die zu weniger als 10 % betrieblich genutzt werden, darf die Vorsteuer nicht abgezogen werden (§ 15 Abs. 1 Satz 2 UStG). Allerdings ist es zulässig, sich für die folgenden Zeiträume auf das günstigere EU-Recht in Art. 17 der 6. EG-RL zu beziehen und die Gegenstände dem Unternehmensvermögen zuzuordnen sowie die Vorsteuer abzuziehen:

  • bis ,

  • bis und

  • bis .

Nach der ist solchen Anträgen stattzugeben und Rechtsbehelfsverfahren sind abzuschließen.

BBK F. 6 S. 1245

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