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Einkommensteuer | Sachliche Unbilligkeit bei Einbeziehung von nicht sozialversicherungspflichtigem Arbeitslohn in die Bemessungsgrundlage für die Kürzung des Vorwegabzugs
Ist die ganzjährige nichtselbständige Tätigkeit eines Steuerpflichtigen nur während eines Teils des Jahrs als sozialversicherungspflichtig einzustufen und sind deshalb nur während des sozialversicherungspflichtigen Zeitraums Zukunftssicherungsleistungen durch den Arbeitgeber erbracht worden, ist die Einbeziehung des nicht sozialversicherungspflichtigen Teils des Arbeitslohns in die Bemessungsgrundlage für die Kürzung des Vorwegabzugs nach § 10 Abs. 3 Satz 2 Buchst. a EStG sachlich unbillig i. S. des § 163 Satz 1 AO. Eine niedrigere Steuerfestsetzung nach dieser Vorschrift kann auch dann geboten sein, wenn eine materielle Steuervorschrift in ihren generalisierenden Wirkungen verfassungsgemäß ist (, nv NWB SAAAB-80098).