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Aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge im Rahmen der Kaufpreisallokation nach IFRS
I. Einleitung
Bei der Abbildung einer Unternehmensakquisition im Konzernabschluss besteht ein zentrales Problem in der Verteilung des Übernahmepreises auf die zugegangenen Vermögenswerte und Schulden. Hierbei sind nach IFRS 3.36 auch die potenziellen Steuerersparnisse aus Verlustvorträgen des erworbenen Unternehmens zu berücksichtigen.
Ein Eigentümerwechsel löst zwei gegenläufige Effekte auf die Möglichkeit zur Nutzung steuerlicher Verlustvorträge aus:
Die wirtschaftliche Identität und damit der Anspruch auf Verrechnung zukünftiger steuerpflichtiger Einkünfte mit in der Vergangenheit erlittenen Verlusten können verloren gehen (Mantelkauf).
Bei Umgehung der Mantelkaufeinschränkungen erhöhen die als Resultat der Transaktion in der Regel verbesserten Ertragsaussichten die Wahrscheinlichkeit einer tatsächlichen Inanspruchnahme des Verlustvortrags und damit den Wert der aktiven Steuerlatenzen.
II. Voraussetzungen zur Aktivierung latenter Steuern auf steuerliche Verlustvorträge im IFRS-Einzelabschluss
Ungenutzte steuerliche Verlustvorträge sind als deferred tax asset zu aktivieren, wenn mit ausreichender Wahrscheinlichkeit (die Literatur schwankt zwischen einer Schwelle von 75 bis 80 % und einer in Anl...