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Bilanzierung | Rückstellung wegen Patentverletzung auch ohne Kenntnis des Verletzten
Das NWB LAAAB-83252 lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die Bildung einer Rückstellung wegen Verletzung fremder Patente nach § 5 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 EStG setzt nicht voraus, dass der Patentinhaber von der Rechtsverletzung Kenntnis erlangt hat. (2) Wird ein und dasselbe Schutzrecht in mehreren Jahren verletzt, bestimmt sich der Ablauf der dreijährigen Auflösungsfrist i. S. des § 5 Abs. 3 Satz 2 EStG nach der erstmaligen Rechtsverletzung. Dazu führt der Senat weiter aus: Ist beispielsweise zum 31. 12. 2001 zum ersten Mal eine Rückstellung wegen Verletzung eines bestimmten Patents gebildet worden, so ist diese Rückstellung auch dann insgesamt in der Bilanz auf den 31. 12. 2004 aufzulösen, wenn dasselbe Patent in den Jahren 2002 und 2003 ebenfalls verletzt und der Rückstellung deswegen weitere Beträge zugeführt wor...BStBl 1982 II S. 748