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NWB direkt Nr. 19 vom Seite 1

Ausweitung der Ist-Besteuerung ab 1. 7. 2006

Anhebung der Gesamtumsatzgrenze in den alten Bundesländern von 125 000 € auf 250 000 €

Dr. Thomas Küffner und Dr. Oliver Zugmaier

Die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten – Ist-Besteuerung (§ 20 UStG) – entlastet kleinere Unternehmer und bestimmte Berufsgruppen von bürokratischem Aufwand und führt zu Liquiditätsvorteilen. Mit dem am verabschiedeten Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung wird die bisherige Umsatzgrenze von 125 000 € in den alten Bundesländern ab dem auf 250 000 € angehoben und die bis zum befristete Umsatzgrenze von 500 000 € in den neuen Bundesländern bis zum verlängert.

Ist-Besteuerung nach § 20 UStG

Nach § 20 Abs. 1 UStG kann das Finanzamt auf Antrag gestatten, dass ein Unternehmer,

  • dessen Gesamtumsatz nach § 19 Abs. 3 UStG im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 125 000 € (ab : 250 000 €) betragen hat, oder

    S. 2

  • der von der Buchführungspflicht nach § 148 AO befreit ist, oder

  • soweit er Umsätze aus freiberuflicher Tätigkeit nach § 18 EStG ausführt,

die Steuer nicht nach vereinbarten Entgelten, sondern nach den vereinnahmten Entgelten berechnet.

Häufigster Anwendungsfall ist in der Praxis der Unternehmer, der als Freiberufler tätig wird und seinen Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt. Mit der Verdoppelung der Gesamtumsatzgrenze von 125 ...

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