Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 19 vom Seite 1573

Verrechenbarkeit von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften

Keine gesonderte Feststellung erforderlich

Roland Ronig

Über die Verrechenbarkeit von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften i. S. des § 23 EStG, die im Entstehungsjahr nicht ausgeglichen werden können, ist im Jahr der Verrechnung zu entscheiden.

1. Finanzverwaltung hält gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags für erforderlich

Gemäß § 23 Abs. 3 Satz 8 und 9 EStG dürfen Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften nur bis zur Höhe des Gewinns, den der Steuerpflichtige im gleichen Kalenderjahr aus privaten Veräußerungsgeschäften erzielt hat, ausgeglichen werden; sie dürfen nicht nach § 10d EStG abgezogen werden. Die Verluste mindern jedoch nach Maßgabe des § 10d EStG die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in dem unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraum oder in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus privaten Veräußerungsgeschäften erzielt hat oder erzielt.

Die Finanzverwaltung (Rn. 42 des , BStBl 2000 I S. 1383) und auch die überwiegende Meinung in der Fachliteratur legte den Gesetzestext aufgrund des Merkmals „nach Maßgabe des § 10d” dahin gehend aus, dass der am Schluss eines Veranlagungszeitraums verbleibende Verlustvortrag gesondert festzustellen ist. Dies entspricht der vorgeschriebenen Verfahrensweise d...

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage

Seiten: 2
Online-Dokument

Verrechenbarkeit von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen