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Einkommensteuer | Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung von Anteilen an einer ausländischen EU-Körperschaft nach § 17 EStG im Jahre 2001
Nach dem NWB WAAAB-82515 bestehen ernstliche Zweifel, ob die Anwendungsvorschriften zu § 17 EStG i. d. F. des StSenkG 2001/2002 v. in § 52 Abs. 1 EStG i. d. F. des StSenkG 2001/2002 v. und in § 52 Abs. 34a EStG i. d. F. des StEuglG v. mit der Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 56 EGV vereinbar sind. – Anmerkung: In dieser Aussetzungssache geht es darum, ob die Übergangsregelung in § 52 Abs. 34a EStG i. d. F. des StEuglG das Gebot der Kapitalverkehrsfreiheit des Art. 56 EGV verletzt. Der VIII. Senat des BFH hat wegen ernstlicher Zweifel die Aussetzung der Vollziehung ausgesprochen, weil für die Veräußerung von Anteilen an ausländischen Kapitalgesellschaften im Jahr 2001 bereits die Beteiligungsgrenze auf 1 v. H. gesenkt worden ist, während sie für Anteile an inländischen Gesellschaften noch 10 v. H. betrug. Der Beschluss hat überzeugend her...