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Einkommensteuer | Entscheidung über die Verrechenbarkeit von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften
Über die Verrechenbarkeit von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften i. S. des § 23 EStG, die im Entstehungsjahr nicht ausgeglichen werden können, ist nach dem NWB MAAAB-82057 im Jahr der Verrechnung zu entscheiden; ein gesondertes Feststellungsverfahren sieht die Vorschrift nicht vor (entgegen , BStBl 2000 I S. 1383, Rn. 42). – Anmerkung: Im Streitfall wurde die Revision des Klägers zwar zurückgewiesen. Er hat jedoch gleichwohl obsiegt, denn ihm steht nun die Verlustverrechnung im Rücktrags- oder in einem Folgejahr offen. Der BFH hat aber noch ein Übriges getan. Im Wege beiläufiger Ausführungen hat er gleich mitentschieden, dass Verlustverrechnungen, die wegen der als gesetzwidrig erkannten Durchführung eines Feststellungsverfahrens unterblieben sin...