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Einkommensteuer | Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs gemäß § 10d EStG bei bestandskräftiger Ablehnung einer Einkommensteuerveranlagung
Nach dem NWB OAAAB-82052 kann ein erstmaliger Bescheid über die Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs nach § 10d EStG bis zum Ablauf der Feststellungsfrist auch dann noch ergehen, wenn eine Veranlagung zur Einkommensteuer vom Finanzamt wegen Ablaufs der zweijährigen Antragsfrist des § 46 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2 EStG bestandskräftig abgelehnt worden ist.