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Einkommensteuer | Bildung einer als Betriebsausgabe abziehbaren Rücklage nach § 7g EStG bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG
Wie der NWB YAAAB-82053 entschieden hat, genügt es für den Betriebsausgabenabzug nach § 7g Abs. 6 EStG, wenn die notwendigen Angaben zur Funktion des Wirtschaftsguts und zu den voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten – und im Falle eines Gesamtpostens die entsprechenden Aufschlüsselungen – in einer zeitnah erstellten Aufzeichnung festgehalten werden, die in den steuerlichen Unterlagen des Steuerpflichtigen aufbewahrt wird und auf Verlangen jederzeit zur Verfügung gestellt werden kann. – Anmerkung: Die Entscheidung bringt eine weitere Klärung im Zusammenhang mit der Einnahmenüberschussrechnung. Zu Recht hat sich der BFH der allzu formalistischen Auffassung der Finanzverwaltung versagt, die keine Rechtsgrundlage im Gesetz findet. Auch der Vordruck „Einnahmenübers...