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Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
Die Anstellung eines in Vermögensverfall geratenen Rechtsanwalts in einer Einzelkanzlei vermag eine Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden durch arbeitsvertragliche Beschränkungen der Befugnisse des angestellten Rechtsanwalts nicht auszuschließen, weil deren Einhaltung in einer Einzelkanzlei – anders als in einer Sozietät – nicht zuverlässig sichergestellt werden kann (Anschluss an AnwZ (B) 43/03).