Oberfinanzdirektion Karlsruhe - S 3300/15/1 - St 435

Feststellung von Bodenrichtwerten durch die Gutachterausschüsse der Gemeinden

Bezug:

Erlass des Innenministeriums

Hiermit übersendet die OFD Karlsruhe den vom Finanzministerium zugesandten Erlass des Innenministeriums Baden-Württemberg an die Regierungspräsidien im Lande vom Az.: 6-2505.7/46 zur Kenntnisnahme.

Personelle Besetzung

Das Innenministerium weist darin auf die notwendige personelle Besetzung der Gutachterausschüsse mit den Bediensteten der für die Einheitsbewertung örtlich zuständigen Finanzämter hin.

Wertspannen nicht gestattet – entsprechen nicht den Vorgaben des BauGB

Des weiteren werden die Gutachterausschüsse gebeten, die gesetzliche Nichtzulässigkeit von Bodenrichtwertspannen zu beachten. Eine verbindliche Einführung der im Jahre 2000 erarbeiteten Musterrichtlinie wurde seitens des Innenministeriums abgelehnt, da eine Bodenrichtwertermittlung durch die Festlegung von Wertspannen bereits nicht den Vorgaben des Baugesetzbuches entspräche.

ggf. Bericht

Es wird deshalb um Bericht gebeten, sollten die Gutachterausschüsse entgegen dem Erlass des Innenministeriums weiterhin Bodenrichtwerte in Spannen feststellen.

Sollten dennoch Preisspannen genannt werden, so wird unter Hinweis auf die Bezugsverfügung nochmals darauf hingewiesen dass der generelle Ansatz des niedrigsten Werts zu falschen Bewertungen führen und von der Finanzverwaltung nicht akzeptiert werden kann.

Oberfinanzdirektion Karlsruhe v. - S 3300/15/1 - St 435

Fundstelle(n):
HAAAB-81817