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Umsatzsteuer | Einbehaltungs- und Abführungspflicht bei inländischem Umsatz durch ausländischen Unternehmer
Der Empfänger einer im Erhebungsgebiet (jetzt: Inland) steuerpflichtigen Werklieferung eines nicht im Erhebungsgebiet (jetzt: Ausland) ansässigen Unternehmers hatte nach § 18 Abs. 8 UStG 1980 i. V. mit §§ 51 Abs. 2, 54 UStDV 1980 die USt auch dann einzubehalten und an das zuständige FA abzuführen, wenn er die Werklieferung nicht für sein Unternehmen, sondern für seinen nichtunternehmerischen Bereich bezogen hatte (Bezug: § 18 Abs. 8 UStG 1980; § 13b Abs. 2 Satz 3 UStG 1999; §§ 51, 54, 55 UStDV; Art. 21 Nr. 1 Buchst. a Richtlinie 77/388/EWG).▶NWB RAAAB-78345
▶Praxishinweise: Die Entscheidung ist zur (ausgelaufenen) Haftung bezüglich der USt ergangen. Nach geltendem Recht (§ 13b UStG) liegt nun eine Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers vor, wenn dieser Unternehmer ist. Es gilt deshalb weiterhin, wie nach der alten Rechtslage, dass ein Unternehmer auch dann die USt des leistenden Unternehmers schuldet, selbst wenn die Leistung fü...