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Gewerbesteuer | Ermittlung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes bei Gesellschafterwechsel in einer Personengesellschaft
(1) Der vortragsfähige Gewerbeverlust i. S. von § 10a GewStG ist bei Gesellschafterwechsel in einer Personengesellschaft mitunternehmerbezogen zu ermitteln. Hierfür sind die Gewerbeerträge des Anrechnungsjahres und die Fehlbeträge des Verlustentstehungsjahres nach dem Gewinnverteilungsschlüssel und unter Berücksichtigung von Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben den Mitunternehmern zuzuordnen. (2) Das Merkmal der Unternehmeridentität erfordert nicht auch Beteiligungsidentität (Bezug: §§ 10a, 35b GewStG; §§ 157, 179, 182 AO 1977).▶NWB DAAAB-79018
▶Praxishinweise: Der BFH bleibt dabei, dass der vortragsfähige Gewerbeverlust personenbezogen zu ermitteln ist, da für die Vortragsfähigkeit Unternehmens- und Unternehmeridentität erforderlich ist. Der Verlust ist also nur abzugsfähig, soweit ihn die beteiligte...