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Übertragung eines GmbH-Geschäftsanteils bei Verstoß gegen die Teilungsbestimmungen
Ist die Übertragung eines GmbH-Geschäftsanteils wegen Verstoßes gegen die Teilungsbestimmung des § 17 Abs. 4 i. V. mit § 5 Abs. 3 Satz 2 GmbHG gem. § 134 BGB nichtig, so ist das zugrunde liegende Verpflichtungsgeschäft auf eine unmögliche Leistung gerichtet und deshalb ebenfalls nichtig (, GmbHR 2005 S. 1494).