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Einkünfteerzielungsabsicht des Gesellschafters bei Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds
(1) Negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung einer Personengesellschaft (hier: KG) sind gem. nrkr. (BFH-Az.: IX R 19/04, EFG 2005 S. 932) beim Gesellschafter nur zu berücksichtigen, wenn sowohl auf der Ebene der Gesellschaft als auch auf der Ebene des Gesellschafters eine Einkünfteerzielungsabsicht besteht. Diese fehlt, wenn der Gesellschafter bei Eintritt in die Gesellschaft ein verbindliches Rückkaufsangebot eines Mitgesellschafters dergestalt erhält, dass er seine Anteile nach zehn Jahren zum Nominalwert zurückveräußern kann und für diesen Zehn-Jahres-Zeitraum ein Verlust prognostiziert ist; dies gilt auch dann, wenn die danach tatsächlich erfolgte Rückveräußerung nicht freiwillig erfolgte. (2) Die Beteilung an einem geschlossenem Imm...