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Anwendbarkeit der Gesamtplanrechtsprechung des BFH auf § 6 Abs. 3 EStG?
Wie wirkt die Gesamtplanrechtsprechung?
Was ist bei einer Gestaltungsberatung zu beachten?
Wie könnte die bestehende Rechtsunsicherheit beseitigt werden?
I. Vorbemerkungen
Die zeitraumbezogene Betrachtung einzelner Veräußerungsakte bei der Betriebsaufgabe i. S. des § 16 Abs. 3 EStG ist vom zu Lasten des Stpfl. angewendet worden, in dem eine zusammengeballte Aufdeckung der stillen Reserven wegen vor der Veräußerung erfolgter Ausgliederung von Vermögen aus einer Kommanditgesellschaft zu Buchwerten verneint und damit die Tarifbegünstigung des § 34 EStG verwehrt wurde. Diese Gesamtplanrechtsprechung greift die Finanzverwaltung in ihrem Schreiben zu den Zweifelsfragen zu § 6 Abs. 3 EStG auf und wendet sie auf Fälle der Ausgliederung von Vermögen in zeitlichem und sachlichem Zusammenhang mit der unentgeltlichen Übertragung von Mitunternehmeranteilen an. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, inwieweit die Anwendung der Gesamtplanrechtsprechung durch die Finanzverwaltung auf Sachverhalte der vorweggenommenen Erbfolge in betriebliche Einheiten gerechtfertigt ist.